Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung.

JS ImmoGest
Neidenbachstraße 20
54655 Malbergweich

 

 

Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die

JS ImmoGest
Neidenbachstraße 20
54655 Malbergweich

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (sofern vereinbart), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.

Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung

Sie verlangen ausdrücklich, dass wir bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen.

Ihnen ist bekannt, dass Sie bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung Ihr Widerrufsrecht verlieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Sofern Sie den Vertrag widerrufen, nachdem wir mit der Dienstleistung begonnen haben, kann gegebenenfalls ein angemessener Betrag für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen geschuldet sein.

 

Hinweis zur Tätigkeit der JS ImmoGest

Die JS ImmoGest erbringt Leistungen im Bereich Hausverwaltung sowie – auf gesonderten Auftrag – Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien für Eigentümer bzw. Kunden der Hausverwaltung.

Die Beauftragung zur Hausverwaltung und die Beauftragung zur Vermietungsvermittlung stellen unterschiedliche Leistungen dar und können gesondert vereinbart werden.

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